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Die Gestapo-Schutzhäftlinge des Landgerichtsgefängnisses
Vorwort
„Hier auf dem Hinterhof des heutigen Landgerichts befand sich in der Zeit ab 1935 das Landgerichtsgefängnis. Bis 1945 wurden dort neben den Justizhäftlingen über 4.000 Häftlinge der Geheimen Staatspolizei Lüneburg gefangen gehalten, zum großen Teil osteuropäische Zwangsarbeiter/-innen. Für mehr als 900 dieser Männer, Frauen und Jugendlichen war dieser Ort Durchgangsstation auf dem Weg zu Folter und Tod. Sie wurden in ein Arbeitserziehungslager verbracht, in die Konzentrationslager Neuengamme, Sachsenhausen, Ravensbrück, Buchenwald, Auschwitz und andere, oder sie wurden in verschiedenen Orten des Lüneburger Bezirks ermordet.“ Ein solcher oder ähnlicher Text soll, so ist es geplant, demnächst auf dem Lüneburger Marktplatz an der Eingangsmauer zur heutigen Justizvollzugseinrichtung angebracht werden zur Erinnerung an diese vielen Menschen, die hier völlig würde- und rechtlos als Gestapo- „Schutzhäftlinge“1 gefangen gehalten wurden und für die dieser Ort ihre „Durchgangsstation auf dem Weg zu Folter und Tod“ bedeutete. Über 4.00 Schutzhaftgefangene und dabei mehr als 900 AELund KZ- Häftlinge: Eine kaum vorstellbare Anzahl von Einzelbiographien. Über 4.000 Menschen, die sich während ihrer „Inschutzhaftnahme“ in jeder Stunde angsterfüllt gefragt haben mögen, was mit ihnen weiterhin geschehen wird, völlig isoliert, ohne rechtliche Möglichkeit der Einflussnahme auf ihren weiteren Lebensweg und ausgeliefert der faschistischen Willkür der Geheimpolizei. In Todesangst, so lässt sich vorstellen, jene Häftlinge, denen eine „Überstellung“ in ein Arbeitserziehungs- oder gar Konzentrationslager angedroht wurde. Über 900 dieser „Lüneburger“ Häftlinge mussten diesen Weg gehen, …